Direkte Rechtsberatung online per eMail und/oder Telefon!
 
 

 

< Index Rechtsberatung Anwaltshotline

 

   
- Rechtslexikon -
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
- A -
ABÄNDERUNGSKLAGE     

Wird als Neufestsetzung des Unterhalts initiiert.

 

ABMAHNUNG     

Ist das Kundtun einer Person, dass sie mit dem Tun einer anderen Person nicht einverstanden ist, weil diese möglicherweise oder auch tatsächlich beispielweise gegen ein Gesetz , eine Verordnung oder eine Rechtsvorschrift verstößt. Die Abmahnung ist oft mit einer Unterlassungserklärung verbunden. So können Sie von ihrer Geschäftsleitung abgemahnt werden, weil Sie zu spät zur Arbeit erscheinen oder Ihre Arbeit alkolisiert verrichten.
Der Vermieter kann Sie abmahnen, wenn es durch Sie zu unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt oder Sie den Hausfrieden nachhaltig stören.
Eine wichtige Rolle spielt die Abmahnung im Wettbewerbsrecht. Hier ist sie fast immer mit einer hinzugefügten Unterlassungserklärung verbunden. Die Kosten einer Abmahnung trägt, sofern festgestellt die Abmahnung zu Recht erfolgte, der Verletzer. (siehe auch Unterlassungserklärung)

ABSTRAKTIONSPRINZIP     zurück

Ein Rechtsgrundsatz der nur im deutschen Zivilrecht zu finden ist. Rechtssysteme anderer Länder kennen das Abstraktionsprinzip nicht. Es unterscheidet bei vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem schuldrechtlichen und dem dinglichen Rechtgeschäft. Konsequenz des Abstraktionsprinzips ist, dass der Eigentümer einer Sache immer noch Eigentümer ist, obwohl der Kaufvertrag aufgrund dessen er Eigentum erlangt hat nichtig ist.
Wer es genau wissen möchte befrage seinen Anwalt.
Keinesfalls den Arzt oder Apotheker.

ABTRETUNG     

Ist die Übertragung eines schuldrechtlichen Anspruchs oder einer Forderung auf eine andere Person. (siehe auch Aktivlegitimation)

AKTIVLEGITIMATION     

Wer einen Anspruch hat ist damit legitimiert diesen aktiv einzufordern. (siehe auch Passivlegitimation)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN     zurück

ABG - Gesetz. Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Teil der Vertrags-Geschäftsbedingungen verstanden, der allen Verträgen desjenigen der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen formuliert hat zugrunde liegen soll, ohne dass diese im formulierten Vertrag explizit noch einmal benannt werden.

AMTSGERICHT     

Vor dem Amtsgericht werden u. a. alle Zivilrechtstreitigkeiten ausgetragen bei denen der Streitwert bis zu DM 10000,00 beträgt, sowie alle Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen. Wildschaden. Viehmängeln, Kindschafts-Unterhalt- Ehe- und Familiensachen. Vormundsschafts- Betreuungs- und Unterbringungssachen. Mit einigen Ausnahmen besteht vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang, d. h., Sie können sich selbst vertreten und/oder sich auch von einer Person vertreten lassen, die kein Anwalt ist.
In Strafsachen ist das Amtsgericht für Straferwartungen bis zu vier Jahren zuständig.
Wird eine höhere Strafe erwartet ist das Landgericht zuständig.

ANERKENNTNISURTEIL     

Gibt ein Beklagter im gerichtlichen Verfahren zu, dass z.B. eine Forderung oder ein Teil einer Forderung zu Recht besteht, ergeht ein Anerkenntnisurteil. Die entstandenen Verfahrenskosten werden dem Anerkennenden ganz oder teilweise auferlegt.

ANGEKLAGTER     zurück

Wer sich in einem Strafprozess zu verantworten hat wird zum Angeklagten. (siehe auch Beklagter)

ANSCHEINSBEWEISS     

Vom Anscheinsbeweiss wird ausgegangen, wenn ein Sachverhalt nach der Lebenserfahrung als tatsächlich gegeben angenommen werden kann. So geht ein Gericht z. B. wenn Ihr Vermieter Sie verklagt, weil Sie die Miete nicht zahlen davon aus, dass diesem Vermieter die Miete auch zusteht. Sollte dies nach dem "Anscheinsbeweiss" nicht so sein, müssen Sie diesem "Anscheinsbeweiss" widersprechen.

ANSTIFTUNG     

Wer bewusst und gezielt einen anderen dahingehend führt und beeinflusst, dass dieser eine Straftat begeht ist ein Anstifter und wird genauso bestraft wie derjenige der die Straftat ausführt.

ANTRAGSTELLUNG     

Da im Zivilprozess die Kontrahenten die Prozessführung bestimmen, muß jede der Parteien ihren Willen durch die Form der Antragstellung kundtun. Wer etwas zu fordern hat beantragt seinen Kontrahenten zur Zahlung zu verurteilen. Wer glaubt nicht leisten zu müssen, beantragt das Klagebegehren zurückzuweisen.

ARMENRECHT     zurück

(siehe Prozesskostenhilfe)

ARREST     

Findet z. B. Anwendung wenn zu befürchten steht, dass Vermögen einem legitimen Anspruchsinhaber entzogen wird. So kann das Guthaben eines Kontos arrestiert werden.

AUFRECHNUNG     

Gegeneinander bestehende Ansprüche können aufgerechnet werden. Beispiel: A hat noch Schulden bei Ihnen und verkauft Ihnen seinen Wagen. Von Kaufpreis ziehen Sie den Betrag ab den A Ihnen noch schuldet. Sie haben Ihr Geld zurück und einen Freund weniger. (siehe auch WIDER-KLAGE)

 

- B -

BEIHILFE     zurück

(siehe MITTÄTERSCHAFT)

BEKLAGTER     

Der Initiator eines Zivilverfahrens ist der Kläger. Der Verklagte ist der Beklagte.

BERUFUNG     

Die Berufung kommt gegen ergangene Urteile in Frage, gegen die die Berufung zulässig ist. Die Berufung bedarf keines Verfahrenfehlers. Es genügt - salopp gesprochen - dass eine der beteiligten Parteien mit dem gesprochenen Urteil nicht einverstanden ist. Der "Streitwert" muß im Zivilverfahren höher als DM 1500,00 sein.

BERATUNGSHILFE     

Unterstützung des Staates im vorgerichtlichen Verfahren für einkommenschwache Personen.

BERATUNGSHILFESCHEIN     zurück

Wird beim Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts oder vom beratenden Anwalt dort angefordert. Berechtigt den Inhaber sich von einem Anwalt im aussergerichtlichen Verfahren beraten zu lassen. Für diese Beratung erhebt der Anwalt vom Beratenen eine Gebühr von DM 20,00. Den Rest zahlt die Gerichtskasse.

BESCHLUSS     

Alle Entscheidungen eines Gerichts außer dem Urteil.

BESITZ     

Ist grob formuliert die Ausübung der Herrschaft über eine Sache. Besitz ist nicht gleich Eigentum. (siehe auch EIGENTUM)

BETREUUNG     

Eine auf Hilfe angewiesene Person kann nicht mehr entmündigt werden. In keinem Fall!!!
Diese auf Hilfe angewiesenen Personen erhalten einen Betreuer, werden unter Betreuung "gestellt" für die Lebensbereiche derer sie Unterstützung bedürfen. Die Betreuung wird vom Vormundschaftsgericht angeordnet. Dieses stellt auch den Betreuer. Bei der Auswahl des Betreuers hat der Betreute ein Mitspracherecht. Einen ihm nicht genehmen Betreuer kann der zu Betreuende ablehnen. Eine unter Betreuung gestellte Person verliert damit nicht ihr Selbstbestimmungsrecht oder ihre Geschäftsfähigkeit.

BETRUG     zurück

Wer einen anderen durch Täuschung und eine damit verbundenen Irrtumserregung um einen Vermögensvorteil bringt oder ihm einen Vermögensnachteil zufügt macht sich nach § 263 Strafgesetzbuch strafbar. Simples Beispiel - Zechbrellerei: Wer in eine Kneipe kommt und bestellt von dem wird angenommen, dass er auch später die Zeche bezahlen wird. Kann er dies jedoch nicht, weil er keine Mark in der Tasche hat, kann angenommen werden, dass er mit dem Vorsatz nicht zu zahlen dorthin kam. Statt großzügig zu bewirten, hätte der Wirt ihn rausgeworfen.

BEWEISSAUFNAHME     

Findet man sowohl im Strafrecht, wie auch im Zivilrecht. Beweise werden "aufgenommen" und einer rechtlichen Würdigung unterzogen.

BEWEISSICHERUNGSVERFAHREN     

Findet Anwendung, wenn zu befürchten steht, dass Beweise für ein erfolgversprechendes Verfahren später nicht mehr zur Verfügung stehen. Beweise werden vorab durch das Gericht gesichtet. Findet Anwendung, wenn z.B. zu befürchten steht, dass ein Zeuge wegen schwerer Krankheit oder hohen Alters in einer späteren Hauptverhandlung nicht mehr zur Verfügung steht.

BGB - GESELLSCHAFT     zurück

Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GBR)
Neben den Gesellschaftsformen wie GmbH, OHG, KG, AG ist die BGB- Gesellschaft die wohl am häufigsten vorkommende und am wenigsten bekannte Gesellschaftsform. Sie ist im Bürgerlichen Gesetz-Buch geregelt und tritt dann in Kraft, wenn mindestens zwei Leute sich zu irgendeiner (geschäftlichen ) Aktion zusammentun ohne eine Gesellschaftsform zu verabreden. Beispiel: Sie verabreden mit jemand, dass er Unfallwagen kauft, diese repariert und Sie diese dann verkaufen. Der Gewinn soll geteilt werden. Auch wenn Sie glauben nichts weiter vereinbart zu haben, haben Sie damit eine GBR, eine Gesellschaft nach Bürgerlichem Recht gegründet.

BRAGO BundesRechtsAnwaltGebührenOrdnung     

Dass anwaltliche Entgelt richtet sich nach dem Streitwert. Daraus erklärt sich, dass Anwälte für gleiche Tätigkeiten unterschiedliche Honorare vereinnahmen (müssen). Dieser nach Streitwert bemessenen Vergütung liegt der Gedanke der sozialen Ausgleichsfunktion zugrunde.

BUNDESGERICHTSHOF     

Der BGH ist die oberste Instanz für Straf- und Zivilsachen.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT     

Der BverfG ist das höchste Bundesgericht. Was in den "heiligsten Hallen" entschieden wird, bindet alle staatlichen Organe und Institutionen.

Direkte Rechtsberatung online per eMail und/oder Telefon!
 

- C -

COPYRIGHT     zurück

Die Berechtigung zum Kopieren. In etwa gleichzusetzen mit dem Urheberrecht. Wer die geistigen Rechte an einem "Produkt" hat, darf auch bestimmen wer dieses kopieren oder auch nicht kopieren darf. Urheberrechte können nicht wie Marken eingetragen werden. Urheberrechte müssen verdient und notfalls bewiesen werden.

 

- D -

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE     zurück

Eine Form des Protests, die sich gegen im öffentlichen Dienst arbeitende Personen richtet. Kommt nur in Frage, wenn eine solche Person ihre Dienstpflichten verletzt oder die Vermutung besteht, dass eine Verletzung der Dienstpflicht vorliegen könnte. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird unter Angabe des "Tathergangs" bei der vorgesetzten Behörde eingereicht. Beispiel: Polizei - Innenministerium. Finanzamt - Finanzministerium. Der unter Juristen kursierende Jok - formlos - fristlos - fruchtlos ist nicht allzu wörtlich zu nehmen.

DRITTSCHULDNER     

Der Drittschuldner ist derjenige der Ihnen eine Leistung schuldet, auf die Ihr Gläubiger Zugriff nehmen kann. Beispiel: Ein Gläubiger mit einem wirksamen Titel gegen Sie pfändet den über dem Existenzminimum liegenden Teil Ihres Lohnes. Mit der Pfändung wird Ihr Arbeitgeber zum Drittschuldner und ist gehalten den pfändbaren Teil Ihres Gehaltes zurückzuhalten.

 

- E -

EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG     zurück

Erklärung die den Status eines außergerichtlichen Eides haben soll und der eine höhere Bewertung als einer normalen Aussage zukommt.
Im Zwangsvollstreckungsverfahren stellt die Eidesstattliche Versicherung oft die letzte Möglichkeit für den Gläubiger dar sich über die Vermögensverhältnisse eines Schuldners Überblick zu verschaffen. Bei mehreren Gläubigern ist die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nur nochmals nötig, wenn in den Lebens- und Einkommensverhältnissen seit der ersten Abgabe eine Änderung stattgefunden hat. Die Eidesstattliche Versicherung beinhaltet eine Darstellung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Abgebenden und wird drei Jahre ab Ende des Jahres der Abgabe im Verzeichnis des Registergerichts festgehalten. Dieses Register kann von jedermann eingesehen werden.

EIGENTUM     

Eigentümer einer Sache ist, wer legal mit dieser Sache machen kann, was er will.

EINSTWEILIGE VERFÜGUNG     zurück

Die Einstweilige Verfügung kommt dann in Betracht, wenn zu befürchten steht, dass ohne diese "einstweilige" Verfügung ein Zustand geschaffen wird, ein Schaden entsteht, der später nicht oder nur noch schwerstmöglich zu reparieren ist. Aber wie schon aus der Formulierung zu erkennen ist, handelt es sich lediglich um eine zeitlich begrenzte Möglichkeit einen Sachverhalt zu fixieren.

ERBBERECHTIGTE     

Erbberechtigt sind alle in gerader Line Verwandte des Erblassers.

ERSITZUNG     

Vereinfacht dargestellt - ein gutgläubiger Besitzer einer Sache erwirbt durch "Ersitzung" Eigentum an einer Sache, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht sein Eigentum war. Beispiel: Eine Freundin Ihrer Mutter vergisst in deren Wohnung ein Schmuckstück, dass in der Schmuckschatulle Ihrer Mutter landet. Diese verstirbt, sie erben den Schmuck und haben nun das in der Wohnung vergessene Schmuckstück jahrelang (Frist 10 Jahre) in Besitz in dem Glauben es wäre ihr Eigentum. Nach elf Jahren erfahren Sie, dass dem nicht so war. Durch Ersitzung sind Sie jedoch nun Eigentümer geworden.

ERSTBERATUNGSGEBÜHR     zurück

Die Gebühr die ein Anwalt erhält für eine erstmalige Beratung. Kann bis zu DM 350,00 plus Mehrwertsteuer betragen.

ENTMÜNDIGUNG     

Siehe: Betreuung

ERZWINGUNGSHAFT     

Die Erzwingungshaft findet Anwendung als "Ultima Ratio", wenn gar nichts mehr geht, um eine Leistung zu erzwingen. Das kann z.B. das Einfordern eines Bussgeldes sein, die Erzwingung einer Aussage oder die Erzwingung der Offenlegung der persönlichen Besitzverhältnisse im Zwangsvollstreckungsverfahren, wenn der Schuldner sich weigert die Eidesstattliche Versicherung abzugeben.

 

- F -

FAHRLÄSSIGKEIT     zurück

Fahrlässig handeln kann nur, wer nicht vorsätzlich, also mit Vorsatz handelt. Was fahrlässig oder grob fahrlässig in Sinne des Gesetze ist, hängt von vielen Faktoren ab. Was in einer Situation noch als leichte Fahrlässigkeit angesehen werden kann, kann in einer anderen ähnlichen grob- und gröbstfahrlässig sein.

FESTSTELLUNGSKLAGE     

Die Feststellungsklage kommt zum Tragen, wenn gerichtlich ein bestimmter Sachverhalt festgestellt werden soll. Hat Ihnen z.B. jemand einen noch nicht in Zahlen zu beziffernden Schaden zugefügt, können Sie zunächst gerichtlich feststellen lassen, a) dass Ihnen ein Schaden zugefügt wurde und b) der Schadensverursacher Ihnen zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist. (siehe auch Negative Feststellungsklage)

FIRMA     

Ist ein Begriff aus den Handelsgesetzbuch und bezeichnet den Namen eines Kaufmanns oder eines Gewerbetreibenden unter welschem er firmiert.

FLUCHTGEFAHR     zurück

Wird beispielweise angenommen, wenn die zu erwartende Höhe der Strafe latent eine Fluchtgefahr bejahen lässt, den ermittelnden Behörden Hinweise auf eine mögliche Flucht vorliegen oder die Umstände derart sind, dass eine Flucht wahrscheinlich erscheint, weil z.B. ein fester Wohnsitz und soziale Bindungen fehlen. Auch der Besitz einer Immobilie im Ausland oder vorhandene Bindungen dorthin können als Indiz für eine zu vermutende Fluchtgefahr gelten.

 

- G -

GESAMTSCHULDNER     zurück

Jeder der die Erbringung einer Leistung zusammen mit anderen schuldet ist ein Gesamtschuldner. Gut anschaulich machen lässt sich dies anhand einer Wohngemeinschaft in der mehrere Personen zusammen dieselbe Räumlichkeit anmieten und gemeinsam den Mietvertrag unterschreiben. Alle haften für alles, aber auch jeder Einzelne haftet für alles. Im Falle eines Mietrückstandes kann sich der Vermieter aussuchen wen er auf Regress in Anspruch nehmen will. Er kann drei, zwei oder auch nur einen Mieter auf Zahlung der Gesamtsumme in Anspruch nehmen. Sucht er sich den solventesten der Gruppe aus, verklagt diesen auf Zahlung der Gesamtsumme und gewinnt diesen Prozess, schuldet dieser die Zahlung sämtlicher offenstehender Beträge. Im Innenverhältnis zu seinen beiden Mitmietern muß er versuchen seine "Verluste" zu realisieren.

GESCHÄFTSBESORGUNGUNGSVERTRAG     

Beispiele: Das was Ihre Bank für Sie erledigt fällt in die Kategorie Geschäftsbesorgungungs-Vertrag. Um einen Geschäftsbesorgungsvertrag handelt es sich auch, wenn Sie Ihren Anwalt beauftragen für Sie tätig zu werden.

GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GmbH)     zurück

Gesellschaftsform mit mindestens einem Gesellschafter und einer Mindesteinlage von DM 50 000,00. Diese kann auch in Naturalien erbracht werden. Ihr 911er Turbo ist also auch als Einlage geeignet. Da eine GmbH lediglich eine juristische Person ist, braucht diese einen Geschäftsführer der für sie spricht und handelt.

GUTE SITTEN     

Gute Sitten ist ein unbestimmter Rechtsbegriff der u. a. im Wettbewerbsrecht gern zur Argumentation herangezogen wird. Was unter "Gute Sitten" zu verstehen ist, unterliegt zum Teil dem Zeitgeist. Kann aber grob umschrieben werden mit: Unter Gute Sitten ist das zu verstehen, was das Rechtsempfinden aller Billig- und Rechtdenkenden ausmacht.

GUTGLÄUBIGER ERWERB     

Bedeutet, dass jemand Eigentümer einer Sache wird, die ihm von jemand übertragen wurde der selbst nicht Eigentümer dieser Sache war. Beispiel: A leiht B seinen Fernseher, den dieser wiederrum an C verkauft. C wird nun "gutgläubiger Erwerber".

 

- H -

HAFTBEFEHL     zurück

Ein Haftbefehl ist die von einem Richter unterschriebene Anordnung eine namentlich benannte Person in Haft zu nehmen. (siehe auch Vorläufige Festnahme)

HAFTBEFEHL (Zwangsvollstreckungsverfahren)     

Einem Gläubiger dem es nicht gelingt seine Forderungen im Zwangsvollstreckungverfahren zu realisieren, verbleibt als letzte Möglichkeit von seinem Schuldner die Offenlegung seiner Vermögens- und Einkommensverhältnisse zu verlangen, Weigert sich dieser die Eidesstattliche Versicherung zu leisten, verbleibt dem Gläubiger als letztes Mittel die Erzwingungshaft. Auf Antrag des Gläubigers ergeht Haftbefehl gegen den Schuldner. Dieser Haftbefehl wird den üblichen Verfolgungsbehörden jedoch nicht bekannt. Der mit der Zwangsvollstreckung beauftragte Gerichtsvollzieher ist in Kenntnis der Existenz.

HAUSTÜRGESCHÄFT     zurück

Unter "Haustürgeschäfts" versteht man alle Geschäfte und Verträge, die so zustande kamen, als hätte jemand unangemeldet und unaufgefordert plötzlich bei Ihnen geklingelt und Sie sodann zum Abschluß einer Vereinbarung gebracht. Also alle Offerten mit denen Sie erst im Augenblick des Zusammentreffens bekannt werden und die nicht von Ihnen z.B. durch Anforderung einer Beratung initiert sind.
Auch wenn Sie am Arbeitsplatz, in der U-Bahn, auf dem Sportplatz oder in Ihrem Urlaub am Strand so kontaktiert werden wie eingangs beschrieben, finden die Bestimmungen des "Haustürgeschäfts" Anwendung. Für so zustande gekommene Vereinbarungen besteht grundsätzlich das Recht diese innerhalb einer Woche ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, auch wenn die Belehrung über dieses Widerrufsrechts in den Verträgen fehlt.
(siehe auch Widerrufsrecht)

 

- I -

IMMISIONEN     zurück

Einflüsse nicht körperlicher Art über Grundstücksgrenzen hinweg. Von nichtkörperlicher Art sind z. B Gerüsche, Rauch, Lärm, etc.

 

- K -

KLAGEERZWINGUNGSVERFAHREN     

Ein in Strafsachen häufig gehörter Begriff. Im Falle, dass ein Verfahren nicht aufgenommen oder eingestellt wird, hat der Geschädigte die Möglichkeit des Klageerzwingungsverfahrens. Der Antrag wird beim zuständigen Gericht gestellt, muß detailliert begründet und zumindest von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein.

KONKLUDENTES HANDELN     zurück

Jeder machts mehrmals täglich und nur die wenigsten wissen was es ist. Wer schlüssig handelt, handelt auch konkludent. Wenn Sie bei Aldi den Rioja zu DM 4.98 aufs Band legen und anschließend bezahlen haben Sie durch konkludentes Handeln gezeigt, dass Sie bereit sind die Offerte des Herrn Albrecht anzunehmen.

KORRESPONDENZANWALT     

Beispiel: Sie verklagen einen Schuldner, der am anderen Ende der Republik seinen Wohnsitz hat. Ihr Anwalt ist am dortigen Gericht nicht zugelassen oder der Weg dorthin ist einfach zu weit. In diesem Fall wird am dortigen Ort ein Anwalt über Ihren Anwalt mit der Führung des Prozesses beauftragt

 

- L -

LANDGERICHT     zurück

Ist die Instanz über dem Amtsgericht und unter dem Oberlandesgericht. Bei Streitigkeiten mit einem Streitwert von DM 10001.00 und mehr ist in Zivilsachen das Landgericht die erste Instanz. Wenn Sie hier streiten brauchen Sie einen Anwalt der Sie unterstütz.
Handelt es sich um eine Berufungssache die vorher beim Amtsgericht war wird hier letztendlich entschieden, d.h., egal wie es ausgeht, mit wenigen Ausnahmen ist hier Schluß. Streiten Sie sich um mehr als DM 10001,00 und haben hier angefangen, bleibt Ihnen für die Berufung noch das Oberlandesgericht.
In Strafsachen die hier erstmalig landen, ist hier auch Schluß. Eine Berufung ist nicht möglich, was bleibt ist eine mögliche Revision.

LEITSÄTZE     

Eine Wiedergabe von Urteile in Kurzform wird u.a. in Leitsätzen formuliert, d.h., es wird versucht den Inhalt des Verfahrens und das Ergebnis in einigen wenigen (Leit)Sätzen zusammenzufassen.

 

- M -

MAHNBESCHEID     zurück

Klingt weniger barsch als der frühere Zahlungsbefehl, hat aber die gleichen Konsequenzen. Der Mahnbescheid stellt eine Stufe des Mahnverfahrens dar. Voraussetzung ist, dass sich ein Schuldner mit der Erbringung einer Leistung in Verzug befindet. Die Rechtsgrundlage des Mahnbescheids wird nicht vom Gericht geprüft. Bleibt der Mahnbescheid ganz oder in Teilen unwidersprochen, kann der Antragsteller in der nächsten Stufe den Zwangsvollstreckungs-Bescheid erwirken.
(siehe auch Zwangsvollstreckungsbescheid)

MAHNUNG     

Erinnerung an einen Schuldner, die unter Angabe einer Frist den Verzug des Schuldner zeitlich fixiert. (siehe auch Verzug)

MAHNUNG (zweite/dritte)     zurück

Ist ein Schuldner mit einer Leistung in Verzug bedarf es keiner Mahnung um ein gerichtliches Verfahren in Gang zu bringen oder einen Mahnbescheid abgehen zu lassen.

MIETMINDERUNG     

Ist der Gebrauch Ihrer Wohnung durch einen Umstand eingeschränkt für dessen Beseitigung Ihr Vermieter verantwortlich zeichnet, können sie die Miete mindern, reduzieren. Wieviel das ist hängt von dem Grad der Einschränkung ab. Ihr Vermieter ist wahrscheinlich weder Hellseher noch Hexer, d. h., er muß a) von diesem Mangel wissen und b) Gelegenheit erhalten den Mangel in angemessener Zeit zu beseitigen. Erst dann dürfen Sie mindern. Etwas anderes ist es, wenn er Ihnen auf Ihre Reklamation hin zu verstehen gibt, dass Sie ihn mal am Ar........................ können. (Kommt anscheinend öfter vor!) Dann können Sie - sofort mietmindern. (siehe auch ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT)

MITTÄTER     zurück

Mittäter ist, wer mit einem anderen bei Begehung einer Straftat sehr eng und intensiv zusammenarbeitet. Wenn ein Einbrecher den Tresor ausräumt und Sie halten den Sack auf kann dies zu Recht als Mittäterschaft zu sehen sein. Etwas anderes ist es, wenn Sie Ihrem Kumpel den Hammer leihen, mit dem er die Tür einschlägt. Hier kann man von Beihilfe sprechen.

 

- N -

NEBENKLÄGER     zurück

Begriff aus dem Strafrecht. Der Geschädigte als das Opfer einer Straftat hat die Möglichkeit im Strafverfahren als Nebenkläger aufzutreten.

NEGATIVE FESTSTELLUNGSKLAGE     

Ist eine Feststellungsklage die zum Tragen kommt, wenn gerichtlich festgestellt werden soll, dass ein definierten Sachverhalt zu verneinen ist.
Beispiel: Jemand fordert hartnäckig Geld von Ihnen. Sie ziehen vor Gericht um feststellen zu lassen, dass diesem hartnäckigen Forderer der Anspruch nicht zusteht. (siehe auch Feststellungsklage)

NOTFRIST     zurück

Eine durch das Gericht gestellte Notfrist ist unbedingt einzuhalten, da diese nicht verlängert werden kann.

 

- O -

ORNUNGSWIDRIGKEITEN     zurück

Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen gesetzlich geregelte (Ver)Ordnungen, die nicht in ein kriminelles "Unrechtstun" einzuordnen sind und mit Geldbuße geahndet werden.

 

- P -

PARTEIEN     

Sind die Gegner in einem Prozess. Kläger und Beklagter.

PAS - SYNDROM     zurück

Parental Alination Syndrome ! Ein wahrscheinlich uraltes Scheidungsfolgeproblem, dass erst in letzter Zeit zunehmend Beachtung findet. Es beschreibt die bewusste Entfremdung von Scheidungskindern von einem Elternteil durch den anderen Elternteil. Das PAS-Syndrom findet immer mehr die Beachtung von Familienrichtern.

PASSIVLEGITIMATION     

Wer einem anderen eine Leistung schuldet ist für diesen der Passsivlegitimierte von dem die Leistung eingefordert werden kann. (sieh auch Aktivlegitimation)

PFÄNDUNGSFREIBETRAG     

Da auch der schlimmste Schuldner noch von irgendwas leben muß, gibt es den Pfändungsfreibetrag, d. h. ein Gläubiger oder der Gerichtsvollzieher kann alles über diesem Betrag liegende pfänden. Der pfändfreie Betrag hat dem Schuldner zu verbleiben.

PFLICHTEIL     zurück

Steht Erbberechtigten zu für den Fall einer Enterbung und beträgt die Hälfte dessen was der Erbberechtigte erhalten hätte, wäre er nicht von der Erbfolge z.B. durch Testament ausgeschlossen worden. (siehe auch Erbberechtigter)

PRESSEMITTEILUNGEN     

Auch Gerichte geben in regelmäßigen Abständen Pressemitteilungen heraus. Diese enthalten neben Allgemeinem auch Informationen über dort gefällte Urteile in Kurzform.

PROZESSKOSTENHILFE     

Abgekürzt: PKH - wird Personen mit niedrigem Einkommen gewährt, wobei das frei zur Verfügung stehende Einkommen die wesentliche Rolle spielt. Zahlungen wie Alimente, Ratenkredite, etc. werden berücksichtigt - auch Pfändungen. Je nach Einkommen wird PKH mit und ohne Ratenzahlung gewährt, wobei - ohne Ratenzahlung - im Falle der Bewilligung bedeutet, dass die bewilligte Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden muß.

PROZESSVOLLMACHT     zurück

Wer eine Person vor Gericht vertreten soll und will benötigt deren Einverständnis und Vollmacht.

 

- R -

RÄUMUNGSSCHUTZ     zurück

Ist eine zeitliche Fristverlängerung eines zur Räumung verurteilten Mieters. Diese Fristverlängerung wird gewährt, wenn eine sofortige Räumung für den Mieter oder seine Familie eine nicht zumutbare Härte bedeuten würde, wie dies zum Beispiel eine sich abzeichnende Obdachlosigkeit ist.

RECHTSKRAFT     

Ohne sie käme ein Gläubiger nie zu seinem Geld und ein verurteilter Ganove nie in die Kiste. Irgendwann ist jede Entscheidung rechtskräftig, d. h. nichts geht mehr. Weder Berufung noch Revision.

RECHTMITTELBELEHRUNG     

Ist die Belehrung eines Gerichts (und auch Behörden), dass für einen Betroffenen die Möglichkeit besteht, dass es gegen eine ihn ergangene Maßnahme die Möglichkeit gibt sich mit Mitteln des Rechts zu wehren. Dem Betroffenen wird zur Kenntnis gebracht, wie er sich, innerhalb welscher Zeit und wo dahingehend aüssern kann, dass er mit einer Maßnahme nicht einverstanden ist und sich mit den erforderlichen Rechtsmittel zu wehren gedenkt.

REFERENDAR     zurück

Ein Referendar ist ein Volljurist der die Befähigung zum Richteramt erlangt hat. Durch die Zulassung wird z.B. aus einem Referendar ein niedergelassener Anwalt.

REVISION     

Revision gegen ein Urteil wird eingelegt, wenn zu befürchten steht, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, der so schwerwiegend ist, dass bei Beachtung dieses Mangels das Urteil anders ergangen wäre.

RUHENDES VERFAHREN     

Auf Antrag der Parteien im Zivilverfahren ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an. (siehe auch PARTEIEN)

 

- S -

SCHADENSERSATZ     zurück

Wer einem anderen durch eine unerlaubte Handlung einen Schaden zufügt ist zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.

SCHADENSMINDERUNGSPFLICHT     

Besagt, dass jeder dem ein Schaden entsteht oder entstanden ist, sich so zu verhalten hat, als gäbe es niemanden den er zum Ersatz dieses Schadens in Regreß nehmen könnte. Ein entstehender Schaden ist also geringtsmöglich zu halten.

STAFFELMIETE     

Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, dass die Miete sich in Zyklen um einen festgesetzten Betrag erhöhen soll. Seit 1983 für eine Höchstlaufzeit des Vertrages von maximal 10 Jahren erlaubt. Außer Erhöhungen für die Betriebskosten sind keine weiteren als die vereinbarten Mieterhöhungen erlaubt.

STALKING     zurück

Schlechte Zeiten für Spanner. Begriff der schon vor Jahren unter anderem in Holland geprägt wurde. Bezeichnet das Unterdrucksetzen eines anderen durch bloße Anzeige der (körperlichen) Präsenz. Beispiel: Sie drohen Ihrem Kontrahenten keine Prügel an, gehen aber regelmäßig provokativ vor seinem Haus mit Ihrem Hund gassi. Schwer zu definieren, wird aber hoffentlich bald als Straftatbestand in die Gesetzgebung Einzug finden.

STRAFBEFEHL     

Begriff aus dem Strafrecht. Der ermittelnde Staatsanwalt beantragt bei Gericht (z.B. weil er die Sachlage als einfach zu bewerten ansieht) gegen den Beschuldigten den Erlass eines Strafbefehls. Bei Akzept durch den Beschuldigten ist das Strafverfahren damit beendet, eine Verhandlung findet nicht mehr statt. Widerspricht (Einspruch) der Beschuldigte dem Strafbefehl, wird die Sache vor Gericht verhandelt, so als hätte es den Strafbefehl nie gegeben.

STRAFPROZESS     zurück

Einem Strafprozess geht immer eine Verletzung der geltenden Strafgesetze voraus. Im Vorfeld ermittelt der Anwalt des Staates, der Staatanwalt. Das Gericht entscheidet über die Zulassung des vom Staatsanwalt begehrten Strafverfahrens und ob bestraft wird und wenn ja - über das Strafmass. Anders als im Zivilprozess können im Strafprozess neue Beweise jederzeit bis zur Urteilsverkündung vorgebracht werden. Der sogenannte verspätete Beweis existiert in der Strafprozessordnung nicht. (siehe auch Strafbefehl)

STREITWERT     

Vereinfacht gesagt ist der Streitwert der in Zahlen ausgedrückte Wert, um den gestritten wird. Bei einem Streit um eine Geldsumme ist dies die Summe des Geldes um die gestritten wird. Bei Mietstreitigkeiten meist (wiederkehrende Leistung) die Jahresmiete. Bei Streitigkeiten um nicht in Zahlen zu benennende Grundlagen wird vom Gericht ein der Sache adäquater "Streitwert" festgelegt.

STUFENKLAGE     zurück

Findet Anwendung bei Klagen auf Rechnungslegung, Klage auf Vorlage eines Vermögens-Verzeichnisses oder Klage auf Abgabe einer (nicht der) eidestattlichen Versicherung.

 

- T -

TAGESSATZ     zurück

Geldstrafen werden in Strafverfahren meist in Tagessätzen ausgedrückt. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Einkommen des Angeklagten, bei fehlenden Angaben kann auch geschätzt werden. Ersatzweise wird je Tagessatz ein Tag Haft angenommen. Offenstehende unter einem Tagessatz liegende Beträge dürfen jedoch nicht durch Haft vollstreckt werden.

TEILKLAGE     

Eine Forderung kann auch in Teilen eingeklagt werden. Finanzieller Aufwand und Prozessrisiko halten sich so in geringerem Aufwand.

TESTIERFREIHEIT     

Bedeutet schlicht und einfach, dass ein Mensch mit seinem Geld und seinem Eigentum auch nach seinem Tode bis auf wenige Einschränkungen machen kann was er will. (siehe auch PFLICHTTEIL)

TITEL     zurück

Ein Titel ist jedes Dokument, das den Inhaber dieses Titels berechtigt die Zwangsvollstreckung beim Schuldner zu betreiben.

 

- U -

UNERLAUBTE HANDLUNG     zurück

Ist ein nichtlegaler Eingriff in das durch das Gesetz geschützte Rechtgut eines anderen. (siehe auch SCHADENSERSATZ)

UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG     

Ist die Erklärung eines "Abgemahnten" das bezeichnete Tun oder Handeln zukünftig zu unterlassen. Meist mit dem Zusatz einer vereinbarten Vertragsstrafe versehen, die bei Zuwiderhandlung fällig wird. (siehe auch Abmahnung)

URHEBERRECHT     

Geschütz sind geistige ursprüngliche Schöpfungen aus Kunst, Wissenschaft und Literatur. Der Urheber kann bestimmen wann, wie, wo und wer sein geistiges Eigentum nutzen und benutzen kann. Diese Rechte sind vererbbar. (siehe auch Copyright)

URTEIL     zurück

Ist die abschließende Entscheidung des Gerichts bei der die jeweilige Sache gerade anhängig ist.

 

- V -

VERDUNKELUNGSGEFAHR     zurück

Von Verdunkelungsgefahr wird ausgegangen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass eine in eine strafbare Handlung involvierte Person die Tatvorgänge aktiv vor den ermittelnden Beamten zu verbergen oder zu verschleiern sucht, z.B. durch Beeinflussung von Zeugen oder dem Beiseiteschaffen von Beweismitteln.

VERGLEICH     

Ist die gütliche Einigung zweier Streithähne. Diese kann außergerichtlich getroffen werden, aber auch in jeder Phase eines Prozesses.

VERJÄHRUNG     

Verjährungsfristen reichen von 3 Monaten (Bussgeldbescheid) bis 30 Jahre (Titel, ungerechtfertigte Bereicherung). Nach Eintritt der Verjährung ist das Realisieren einer Forderung nicht mehr möglich. Der Einwand der Verjährung muß jedoch bei einem "verjährten" Forderungsbegehren vorgebracht werden.

VERMIETER-PFANDRECHT     zurück

Wer bei seinem Vermieter Schulden macht, muss damit rechnen, dass dieser sich abzusichern versucht und sein Vermieterpfandrecht geltend macht. Das darf er! Streit gibt es immer wieder darüber was er darf und vor allem darüber, wie dieses Vermieterpfandrecht durchzusetzen ist.

VERSÄUMNISURTEIL     

Ergeht, wenn eine in Anspruch genommene Person es versäumt die ihr offenstehenden rechtlichen Mittel zu nutzen. Wer z.B. versäumt zu einem Termin vor Gericht zu erscheinen zu dem er geladen war, muß damit rechnen, dass das Gericht auf Antrag der Gegenseite ein Versäumnisurteil spricht.

VERZUG     

In Verzug gerät, wer eine zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringende Leistung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht hat. Der in Verzug geratene schuldet ab diesem Zeitpunkt seinem Gläubiger den Ersatz des durch diese nicht erbrachte Leistung entstandenen Schadens.

VOLLTEXT     zurück

Volltext bedeutet, dass Sie hier ein Urteil in seiner gesamten Länge finden. Auch ist für Sie erkennbar um was warum gestritten wurde.

VORLÄUFIGE FESTNAHME     

Diese ist nicht mit einer Verhaftung zu verwechseln, die einer richterlichen Anordnung bedarf. Die vorläufige Festnahme erfolgt in der Regel durch die Polizei und ist auf maximal 3 Tage beschränkt. Danach entscheidet ein Haftrichter ob der vorläufig Festgenommene zu inhaftieren ist oder nach hause gehen kann.

VORSATZ     

Jeder der etwas tut und weiß, dass er damit gegen das Gesetz verstößt handelt vorsätzlich, bzw. bedingt vorsätzlich. Von bedingten Vorsatz sprechen Juristen, wenn ein Täter einen Straftatbestand nicht unbedingt in die Tat umsetzen will, diese Umsetzung jedoch in sein Kalkül miteinbezieht.

 

- W -

WERKVERTRAG     zurück

A verpflichtet sich im Werkvertrag zur Herstellung eines Werkes. B verpflichtet sich für das Werk, sofern mangelfrei, den vereinbarten Preis zu zahlen. Beispiel: Sie bestellen sich bei Ihrem Schneider einen Maßanzug oder beim Schmied an der Ecke ein neues gusseisernes Treppengeländer. Muss Ihr Schneider den Stoff für Ihren Anzug erst noch beschaffen, wird (wurde bis zum 1.1.2002) aus dem Werkvertrag ein Werklieferungsvertrag.

WIEDEREINSETZUNG     

Auch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Kommt immer in Frage, wenn ein Betroffener eine Frist versäumt hat und dieses Versäumnis genügend entschuldigen kann. Akzeptiert das Gericht den Vortrag wird so weiterverfahren als hätte die Versäumnis nie stattgefunden.

WIDERKLAGE     zurück

Ein Beklagter der gegen den Kläger einen Anspruch hat kann diesen im Prozess im Zuge der Widerklage geltend machen (siehe auch AUFRECHNUNG)

WIDERRUFSRECHT     

Das Widerrufsrecht ist das Recht eine getroffene Vereinbarung, Zusage zu widerrufen. Hier eingegangen soll jedoch nur auf die vielfache Meinung Kaufverträge seien grundsätzlich einer Widerspruchsfrist von einer Woche unterworfen. Dies gilt grundsätzlich nur für die sogenannten "Haustürgeschäfte" oder wenn es Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung ist.
Ein Rechtsgrundsatz lautet: Verträge sind einzuhalten.

WIDERSPRUCH     zurück

Wird oft mit Einspruch verwechselt. Die Unterschiede sind jedoch nicht allzu gravierend und können hier außeracht bleiben, weil eine falsche Bezeichnung unschädlich ist (sein sollte).Der Widerspruch findet statt, wenn eine Kette rechtlicher Gänge unterbrochen werden soll.
(siehe Strafbefehl - Mahnbescheid)

 

- Z -

ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT     zurück

Das Zeugnisverweigerungsrecht ist das Recht eines zur Stellungsnahme oder Aussage Aufgeforderten das Zeugnis zu verweigern. Dieses gilt z.B. für den Verlobten eines Beschuldigten, den Ehegatten oder Ex-Ehegatten, sowie einen Verwandten. Auch ein Zeuge der sich durch seine Aussage selbst belasten könnte, darf sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

ZIVILPROZESS     

Beim Zivilprozess werden Streitigkeiten die aus dem zivilen Leben resultieren geregelt. Beispiele: Verträge aller Art, Unterlassungsbegehren, etc. Die Rolle des Richters ist auch im Zivilprozess neutral. Die streitenden Parteien bestimmen Aufbau und Führung des Prozesses. Anders als im Strafprozess können Beweisantritte im Zivilprozess "verspätet" sein, d. h., verspätete Beweise werden so behandelt, als wären sie nicht existent.

ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT     zurück

Ist das Recht eines Schuldners eine Leistung oder eine Herausgabe so lange zu verweigern, bis der andere seine Schuld ausgeglichen hat. Beispiel: Ihr Wagen ist in Reparatur, es gibt Streit über die Höhe der Reparaturrechnung und der Reparatur rückt Ihren Wagen erst wieder raus, nachdem die Rechnung bezahlt ist. Ist in Ihrer Mietwohnung der Gebrauch derselben durch irgendetwas eingeschränkt, was der Vermieter zu verantworten hat haben Sie auch hier ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete oder einem Teil der Miete. Haben Sie die Miete nicht gemindert sondern nur zurückbehalten, müssen Sie das Zurückgehaltene später wieder rausrücken.
(siehe auch MIETMINDERUNG)

ZUGEWINNAUSGLEICH     

Wird eine Ehe der die sogenannte Zugewinngemeinschaft zugrunde lag getrennt, wird das in der Ehe Hinzugewonnene gerecht geteilt. Zum Hinzugewonnenen gehören auch erworbene Rentenansprüche.

ZUGEWINNGEMEINSCHAFT     zurück

Wird zu Beginn einer Ehe nichts anderes vereinbart leben diese Ehegatten in der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass alles was diese Ehegatten während der Ehe hinzugewinnen, also erwirtschaften, beiden zu gleichen Teilen gehört. Dies bedeutet aber auch, dass jeder was er in die Ehe miteingebracht hat am Ende dieser Ehe wieder mitnehmen kann.

ZWANGSVOLLSTRECKUNGSBESCHEID     

Wird einem Mahnbescheid nicht widersprochen ergeht der Zwangsvollstreckungsbescheid. Dieser berechtigt den Erwircker die Zwangsvollstreckung aus der im Mahnbescheid bezeichneten Forderung zu betreiben.

 

zurück
< Index Rechtsberatung Anwaltshotline